Lieferantenbedingungen der W. Bruderer AG
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferanten der W. Bruderer AG und sind verbindlicher Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung.
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1. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Bestellungen der W. Bruderer AG sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (per E-Mail oder über ein elektronisches Bestellsystem) erfolgen. Der Lieferant hat jede Bestellung unverzüglich schriftlich zu bestätigen (davon ausgenommen sind Frischartikel, die innerhalb von 24 Stunden geliefert werden). Weicht die Bestätigung von der ursprünglichen Bestellung ab, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die W. Bruderer AG diese Abweichungen ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
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2. Liefertermine, Anlieferzeiten und -verzug
Ein vereinbartes fixes Lieferdatum ist verbindlich und der Lieferant gerät bei verspäteter Lieferung ohne weiteres in Verzug. Dies gilt auch ohne fixes Lieferdatum für solche Lieferungen, bei denen für den Lieferanten erkennbar ist, dass eine verspätete Lieferung den Produktionsprozess der W. Bruderer AG beeinträchtigt.
Bitte beachten Sie folgende Anlieferzeiten:
- Montag bis Freitag
- 07:30 – 11:00 Uhr
- 13:30 – 16:00 Uhr
Lieferungen ausserhalb dieser Zeiten bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der W. Bruderer AG.
Der Lieferant hat sämtliche Lieferungen im Voraus zu avisieren.
Die Anlieferung hat ausschliesslich per Lastwagen ohne Anhänger und mit Hebebühne zu erfolgen, da enge platzverhältnisse bestehen.
Sobald für den Lieferanten erkennbar wird, dass er seine Lieferverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen kann, hat er die W. Bruderer AG unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich zu informieren. Im Falle eines Lieferverzugs stehen der W. Bruderer AG die gesetzlichen Ansprüche zu.
Insbesondere ist sie berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.Für Teillieferungen ist das ausdrückliche Einverständnis der W. Bruderer AG erforderlich. Entstehen durch Nichtbeachtung von instruktionen, eine unvollständige oder verspätete Zustellung verlangter Dokumente oder eine fehlerhafte Lieferung zusätzliche Kosten, gehen diese zu Lasten des Lieferanten.
Kontakt für Avisierungen und Rückfragen:
Telefon: +41 56 667 37 00 -
3. Einhaltung von Gesetzen und der vereinbarten Eigenschaften
Die gelieferten Waren entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Die W. Bruderer AG prüft die Ware nach Erhalt hinsichtlich Identität, Menge und offensichtlicher Transportschäden. Mängel werden dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen
Frist nach deren Feststellung mitgeteilt.Der Lieferant garantiert, dass sämtliche Waren, einschliesslich der Verpackungen und der mit der Lieferung der Waren verbundenen Leistungen, die zugesicherten Eigenschaften erfüllen, frei von Mängeln jeder Art sind, den vereinbarten Leistungen und Spezifikationen
entsprechen und auf keine Art minderwertig sind. Der Lieferant haftet für die Lieferungen und Leistungen seiner Zulieferer im selben Umfang wie für seine eigenen Lieferungen und Leistungen.Hat ein Lieferant den «Verhaltenskodex für Lieferanten» der W. Bruderer AG unterzeichnet, so bildet dieser einen integralen Bestandteil dieser AGB.
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4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die in der Bestellung festgelegten Preise als Festpreise. Sie verstehen sich franko Anlieferungsstelle, einschliesslich Verpackung. Die Preise decken sämtliche Leistungen ab, die zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich sind.
Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung unter Angabe der Bestellnummer sowie der entsprechenden Artikelnummer per E-Mail einzureichen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Vorbehalten bleibt die Verrechnung mit Gegenforderungen.
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5. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Informationen, die diesen Vertrag betreffen und weder offenkundig noch
allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, solche Informationen, die der anderen Partei zuzurechnen sind, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Einschränkung der Verwendung besteht bereits vor
Vertragsschluss und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.Will der Lieferant mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
W. Bruderer AG.